Neuregelungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Das Gesetz trat am 09.11.2022 in Kraft und soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Der Zeitraum für eine positive Fortführungsprognose wurde von zwölf auf vier Monate gekürzt. Darüber hinaus wurde die Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzantrages wegen Überschuldung nach § 15 a Abs. 1 Satz 2 InsO von sechs auf acht Wochen verlängert.

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Inflationsausgleichsgesetz

Das am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur temporären Senkung des Umsatz­steuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 können die Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren.

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EuGH stärkt Urlaubsanspruch bei Verfall und Verjährung

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.09.2022 entschieden, dass der Jahresurlaub von Arbeit­nehmern nur noch verfällt, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat. Eine Verjährung von Urlaubsansprüchen nach drei Jahren ist auch nicht ohne Weiteres möglich.

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Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten

Mit der neuen EU-Richtlinie (CSRD) für Nachhaltigkeitsberichterstattung wir erstmals eine Berichts­erstattungs­pflicht eingeführt. Die Regelungen aus dem Jahr 2021 sollen ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten und künftig das Greenwashing verhindern.

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Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem 01. Januar 2024 sinkt dann die Anwendbarkeitsschwelle auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

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