RECHT | 01. Dezember 2022

Neuregelungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Anpassungen des Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG)
Das Gesetz trat am 09.11.2022 in Kraft und soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Der Zeitraum für eine positive Fortführungsprognose wurde von zwölf auf vier Monate gekürzt. Darüber hinaus wurde die Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzantrages wegen Überschuldung nach § 15 a Abs. 1 Satz 2 InsO von sechs auf acht Wochen verlängert. Allerdings nur, wenn die Antragsfrist im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen war und eine positive Fortführungsprognose für mindestens vier Monate vorliegt.

Ziel des SanInsKG ist es, den derzeitgen Verhältnissen und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für Unternehmen und Verbrauchern entgegenzuwirken.

Nähere Informationen siehe neues Insolvenzrecht PDF.

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