RECHT | 01. April 2022

Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens

Zukünftige Beschränkung auf die Feststellung des Erwerbsstatus
Zum 01. April 2022 hat der Gesetzgeber Änderungen zum Feststellungsverfahren des sozialversicherungsrechtlichen Status beschlossen. Das Verfahren dient dazu, den Erwerbstatus und damit den Sozialversicherungsstatus von Personen festzustellen, damit die entsprechende Beitragspflicht ermittelt werden kann.

Wer entscheidet über den Status?
Die sogenannte Clearingstelle des Deutschen Rentenversicherung Bund ist dafür zuständig. Ihre Entscheidung ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend.

Was wurde im Wesentlichen geändert?

  • Das Statusfeststellungsverfahrens beschränkt sich zukünftig auf die Feststellung des Erwerbsstatus (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige oder Tätigkeit)
  • Im Rahmen des Verfahrens wird nicht mehr über die Versicherungspflicht entschieden; Fragen zur Versicherungspflicht oder -freiheit sind ggf. mit der jeweiligen Einzugsstelle zu klären

Bis zum 30.06.2027 befristete Regel:

  • Die Beurteilung erstreckt sich über das gesamte Auftragsverhältnis (Auftraggeber und Dritte)
  • Auf Antrag kann die Statusfeststellung bereits vor Beginn der Tätigkeit auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden (Prognoseentscheidung)
  • Die Möglichkeit einer Gruppenentscheidung ist gegeben, wenn die vereinbarten Tätigkeiten, Art und Umstände der Ausübung sowie die vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen
  • Im Widerspruchsverfahren wird eine mündliche Anhörung ermöglicht, um im Dialog die entscheidungsrelevanten Tatsachen herausarbeiten zu können

Nähere Informationen siehe Statusfeststellungsverfahren PDF.

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