RECHT | 27. Oktober 2022

Inflationsausgleichsgesetz

Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer – bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Das am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur temporären Senkung des Umsatz­steuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 können die Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass die Prämie tatsächlich als Inflationsausgleich gewährt wird (z. B. durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung).

Nähere Informationen siehe Inflationsausgleichspraemie PDF.

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