RECHT | 12. September 2022

Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten

Mit der neuen EU-Richtlinie (CSRD) für Nachhaltigkeitsberichterstattung wir erstmals eine Berichts­erstattungs­pflicht eingeführt. Die Regelungen aus dem Jahr 2021 sollen ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten und künftig das Greenwashing verhindern.

Wer muss künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Alle Unternehmen die zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:

  • mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen
  • eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder
  • Umsatzerlöse über 40 Millionen

Nähere Informationen siehe Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten PDF.

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