RECHT | 08. September 2022

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Besserer Schutz der Menschenrechte und der Umwelt
Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab dem 01. Januar 2024 sinkt dann die Anwendbarkeitsschwelle auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland. Den betroffenen Unternehmen wird aufgetragen, ihre Lieferketten daraufhin zu überprüfen, ob einzelne Zulieferer oder Unterhändler gegen grundlegende Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit verstoßen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft die Einhaltung des Gesetzes. Je nach Art und Schwere der Verstöße drohen schmerzhafte Bußgelder von bis zu
8 Millionen Euro oder bis zu 2% des Jahresumsatzes.

Nähere Informationen siehe Sorgfaltspflichten in Lieferketten PDF.

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