Im Rahmen des Einspruchverfahrens kann ein Steuerpflichtiger die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, zum Beispiel eines Steuerbescheides, beantragen. Sofern und soweit die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt gewährt worden ist, muss der Steuerpflichtige zunächst die jeweils angegriffene Steuer nicht an das Finanzamt bezahlen.
Verschärfung der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungskonten
Durch die Neuregelung in Randziffer 131 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 hat die Finanzverwaltung die Steuerpflicht von Fremdwährungsgewinnen erweitert.
Steuerliche Konsequenzen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes
Vermieter dürfen die Kosten für die Breitband- und Kabelfernsehversorgung nur noch bis 30.06.2024 im Rahmen der Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Danach ist der Mieter selbst für den Abschluss eines solchen Vertrages verantwortlich.
Erbschaftsteuerliches Verschonungssystem wird weiter verschärft
Das bisherige erbschaftsteuerliche Verschonungssystem für betriebliches Vermögen wird mit dem Ländererlass vom 22.12.2023 durch die Finanzverwaltung erneut grundlegend geändert – und damit in der Praxis noch komplizierter.
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
Vor dem Hintergrund, dass Mitarbeiter derzeit – insbesondere bei Start-ups – vermehrt eine Beteiligung an ihrem Arbeitgeber erhalten, war fraglich, ob ein möglicher Veräußerungsgewinn Arbeitslohn oder Kapitalertrag darstellt.
Verschärfung der Fristen von Verrechnungspreisdokumentationen
Um die Kooperation zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen zu verbessern, wurden im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie mehrere Vorschriften bzgl. der steuerliche Außenprüfung geändert.
Steuerliche Risiken bei Earn-Out-Vereinbarungen für Verkäufer
Was ist eine Earn-Out Vereinbarung?
Dabei handelt es sich um einen zu vereinbarenden Kaufpreisbestandteil, der die unterschiedlichen Einschätzungen von Käufer und Verkäufer hinsichtlich einer angemessenen Bewertung des zu veräußernden Unternehmens berücksichtigen soll.