Durch die Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2022 wird es ab dem Jahr 2023 wieder möglich, Neubauprojekte, die bestimmte Energie-Effizienzvorgaben erfüllen müssen, erhöht und dadurch schneller abzuschreiben. Die Intention dieser Regelung ist es, neue Wohnungen durch Ausbaumaßnahmen in vorhandenen Gebäuden zu schaffen.
Steuerermäßigung für die Installation einer PV-Anlage
Für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 kann für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensteuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer ab dem 01.01.2022 als auch die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023.
Neue BFH-Rechtsprechung zum „jungen Verwaltungsvermögen“
Die Finanzverwaltung hat mit dem Ländererlass vom 13.10.2022 (§ 13b ErbStG) ausführlich zur Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln bei Vermögensumschichtungen Stellung genommen.
Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) zugestimmt. Dies betrifft aber nur Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sind.
Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Für die bereits vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen kann beim Finanzamt ein Antrag auf Steuerfreiheit gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese nur eine Leistung bis 10 kWp haben.
Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 zugestimmt, um steigende Energiepreise abzufedern.
Absenkung der Steuerzinsen
Am 08.07.2022 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Der Zinssatz für Zinsen wird rückwirkend ab dem 01.01.2019 nach § 233a AO für die Vollverzinsung auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) reduziert.