STEUERNEWS | 15. November 2022

Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke

Antrag auf Anwendung der Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke
Für die bereits vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen kann beim Finanzamt ein Antrag auf Steuerfreiheit gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese nur eine Leistung bis 10 kWp haben. Bei Blockheizkraftwerken darf die installierte elektrische Gesamtleistung höchstens 2,5 kW betragen.

Bei Altanlagen, die vor dem 31. Dezember 2021 in Betrieb genommen wurden, muss der Antrag bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Ab dem 01.01.2023 sind kleine Photovoltaikanlagen einkommensteuerfrei.

Nähere Informationen siehe Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen PDF.

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