Steuernews | 15. Juni 2023

Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ab 2023 wieder möglich

Das Schaffen von neuen Wohnungen in vorhandenen Gebäuden zahlt sich wieder aus
Durch die Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2022 wird es ab dem Jahr 2023 wieder möglich, Neubauprojekte, die bestimmte Energie-Effizienzvorgaben erfüllen müssen, erhöht und dadurch schneller abzuschreiben. Die Intention dieser Regelung ist es, neue Wohnungen durch Ausbaumaßnahmen in vorhandenen Gebäuden zu schaffen.

Welche Aufwendungen sind abzugsfähig?
Es wird unterschieden zwischen:

  • Sofort abzugsfähigen Instandsetzungsaufwendungen, die in voller Höhe abzugsfähig und damit vorteilhafter sind als die Sonder-AfA
  • Aktivierungspflichtigen Bau- und Herstellungskosten, die nach § 7b EStG durch festgelegte Höchstbeträge begrenzt sind

Welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Detail erfüllt werden müssen und alle weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie in Sonderabschreibung PDF.

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