Bundestag und Bundesrat haben am 11. Juli 2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Ziel dieses Programms ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. Mai 2025 den Referentenentwurf für ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt. Ziel dieses Programms ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize zu stärken.
Antrag auf Grundsteuererlass bis zum 31.03.2025 stellen
Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen?
Nach § 34 GrStG ist die Grundsteuer auf Antrag zu erlassen:
Steuerliche Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. November 2024 (VI R 21/22) über die steuerliche Behandlung der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter befunden.
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2024 erneut mit der Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen befasst und im Zuge dessen klargestellt, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens grundsätzlich als gemischte Schenkung zu versteuern ist.
E-Rechnung wird zur Pflicht
Seit Einführung des Jahressteuergesetzes 2020 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von EUR 20.000 mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden. Diese Beschränkung erklärte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 nun für verfassungswidrig.
Verluste aus Termingeschäften steuerlich wieder voll nutzbar
Seit Einführung des Jahressteuergesetzes 2020 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von EUR 20.000 mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften verrechnet werden. Diese Beschränkung erklärte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 nun für verfassungswidrig.