Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10. Juli 2025 die häufig in AGBs verwendete Einbeziehungsklausel „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar über www.firmenadresse.de/agb).“ für unwirksam erklärt, da anhand des Verweises nicht erkennbar ist, welche Fassung der AGB gelten soll und deshalb nachträgliche einseitige Änderungen durch den Anbieter möglich sind.
WIRKSAMER WIDERRUF DER DIENSTWAGENNUTZUNG MÖGLICH
Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst erneut mit der Möglichkeit des Widerrufs der beruflichen und privaten Nutzung eines Dienstwagens befasst – mit dem Ergebnis, dass ein Widerruf für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D)
Die EU-Kommission strebt mit dem sog. „Omnibus“-Paket Vereinfachungen in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Taxonomie und Sorgfaltspflichten in puncto Nachhaltigkeit an. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
BGH Urteil: Bagatellisierung offenlegungspflichtiger Tatsachen beim Immobilienkauf
Mit Urteil vom 21.06.2024 – V ZR 79/23 äußerte sich der Bundesgerichtshof jüngst zu einer unter Gewährleistungsausschluss verkauften Souterrain-Wohnung, bei der auf Feuchtigkeitsschäden hingewiesen wurde, die Wohnung sich aber später als Totalsanierungsfall erwies.
D&O-Versicherung: Einheitliche Prozesssituation
Eine Versicherung für Directors and Officers ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die die Versicherten gegen die finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers absichert.
Neue Zustellfiktion aufgrund des Postrechtsmodernisierungsgesetzes
Im Zuge des verabschiedeten Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) verlängert der Gesetzgeber ab dem 01.01.2025 die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen von drei auf vier Tage.
Scheinselbstständigkeit
Für Unternehmen gilt es stets zu prüfen, ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Gelangt die Deutsche Rentenversicherung nämlich im Zuge einer Prüfung zu dem Schluss, dass ein als selbstständig eingestufter Auftragnehmer in Wahrheit ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, hat das weitreichende Konsequenzen.