BGH erklärt gängige AGB-Klausel wegen Intransparenz für unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10. Juli 2025 die häufig in AGBs verwendete Einbeziehungsklausel „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar über www.firmenadresse.de/agb).“ für unwirksam erklärt, da anhand des Verweises nicht erkennbar ist, welche Fassung der AGB gelten soll und deshalb nachträgliche einseitige Änderungen durch den Anbieter möglich sind.

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WIRKSAMER WIDERRUF DER DIENSTWAGENNUTZUNG MÖGLICH

Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst erneut mit der Möglichkeit des Widerrufs der beruflichen und privaten Nutzung eines Dienstwagens befasst – mit dem Ergebnis, dass ein Widerruf für Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

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Scheinselbstständigkeit

Für Unternehmen gilt es stets zu prüfen, ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Gelangt die Deutsche Rentenversicherung nämlich im Zuge einer Prüfung zu dem Schluss, dass ein als selbstständig eingestufter Auftragnehmer in Wahrheit ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, hat das weitreichende Konsequenzen.

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