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Wer auf dem Stand bleibt, sieht mehr.

Scheinselbstständigkeit

Für Unternehmen gilt es stets zu prüfen, ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Gelangt die Deutsche Rentenversicherung nämlich im Zuge einer Prüfung zu dem Schluss, dass ein als selbstständig eingestufter Auftragnehmer in Wahrheit ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, hat das weitreichende Konsequenzen.

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Handelsregisterveröffentlichungen und Datenschutz

Da seit dem 01.08.2022 der Online-Abruf aller im Handelsregister hinterlegten Unterlagen und Daten kostenlos für jedermann zugänglich ist, stellte sich die Frage, ob dies mit den europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen vereinbar ist. Der BGH beantwortete diese mit Ja.

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