RECHT | 21. Dezember 2022

Zeiterfassung nach dem „Stechuhrurteil“ des Bundesarbeitsgerichts

Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit

Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. September 2022 hat das oberste Arbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit für die meisten Arbeitnehmer zu erfassen.

Daraus ergeben sich folgende Fragestellungen:
1. Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit?
2. Gilt die Pflicht für alle Mitarbeitenden im Unternehmen?
3. Wie hat die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen?
4. Kann die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch auf die Mitarbeitenden übertragen werden?
5. Bleibt eine Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich?
6. Bestehen Sanktionsvorschriften, falls eine Arbeitszeiterfassung nicht erfolgt?
7. Wird der Gesetzgeber nun tätig werden müssen?

Die detaillierten Antworten hierauf finden Sie in Zeiterfassung PDF.

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