Steuernews | 24. Juni 2022

Vorsicht bei der Bezeichnung
Unternehmergesellschaft (UG)

Haftung wegen unvollständiger Rechtsformbezeichnung

Mit dem Urteil vom 13.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) , Az. III ZR 210/20, die persönliche Haftung des Vertreters einer UG (haftungsbeschränkt) gem. § 5a Abs. 1 GmbHG beschlossen, falls die Gesellschaft auf den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Geschäftsverkehr verzichtet.

Welche Rechtsfolgen kann das Abkürzen oder Weglassen des Zusatzes verursachen?

Nähere Informationen siehe Unternehmensgesellschaft im Geschaeftsbereich PDF.

Standorte: Iserlohn | HagenAttendorn | Witten | Siegen