STEUERNEWS | 23. November 2021

Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Einkommensteuerschuld durch energetische Sanierungsmaßnahmen mindern
Das Bundeskabinett hat im Oktober 2019 die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum beschlossen. In der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 werden 20 % der Aufwendungen durch einen direkten Abzug von der Einkommensteuerschuld gem. § 35c EstG gefördert.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt ist der bürgerlich-rechtliche Eigentümer eines Gebäudes.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung fachgerechter, energetischer Maßnahmen an in der EU belegenden, zu eigenen Wohnzwecken genutzten, eigenen Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind.

Wie hoch ist die Förderung?
Förderungsfähig sind Sanierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu € 200.000,- Die maximale Steuerermäßigung beträgt somit € 40.000,-
Dieser Höchstbetrag kann von jeder steuerpflichtigen Person für jedes begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.

Nähere Informationen siehe Foerderung-Sanierungsmaßnahmen PDF.

Standorte: Iserlohn | HagenAttendorn | Witten | Siegen