SteuerNews | 27. Juni 2022

Steuerersparnis durch Studienkosten

Unterschiedliche Handhabung der Steuerersparnis

Sonderausgaben oder Werbungskosten? Studienkosten sind generell absetzbar. Es spielt aber eine wesentliche Rolle, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei einer Erstausbildung können die Kosten für eine Ausbildung nur als Sonderausgaben bis zu 6.000 € jährlich abgesetzt werden. Studierende, die sich im Zweitstudium befinden, können ihre Kosten weiterhin unbegrenzt als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Nähere Informationen siehe Steuerersparnis bei Studienkosten PDF.

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