STEUERNEWS | 19. Oktober 2021

Grundsteuerreform

Reform der Grundsteuer
Am 26. November 2019 wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer (GrStRefG) im Bundesrat verabschiedet. Die Neuregelungen treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Sämtliche Grundstücke in Deutschland (rund 36 Millionen) werden zu diesem Hauptfeststellungszeitpunkt neu bewertet. Die Grundsteuer wird dann erstmalig ab dem Jahr 2025 nach den neuen Regelungen erhoben.

Was heißt das für Grundbesitzer?
Grundbesitzer müssen damit rechnen, dass das Finanzamt sie ab Mitte 2022 auffordert, eine Steuererklärung für Grundsteuerzwecke elektronisch abzugeben.
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der neuen Bewertung einige Steuerpflichtige mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen müssen.

Nähere Informationen siehe Grundsteuerreform PDF.

Standorte: Iserlohn | HagenAttendorn | Witten | Siegen