Recht | 04. Mai 2023

Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung

Update zur Arbeitszeiterfassung – Bundesarbeitsministerium legt Referentenentwurf vor

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen ist. Mit den Neuregelungen sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer elektronisch zu erfassen. Die Aufzeichnung soll jeweils am Tag der Arbeitsleistung erfolgen. Damit schreibt der Gesetzgeber die Art und Weise der Arbeitszeiterfassung und -aufzeichnung vor. Die gesamten Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren.

Nähere Informationen siehe Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung PDF.

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