STEUERNEWS | 07. März 2022

Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit hält Einzug im Mittelstand
Der Entwurf der EU zur Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen liegt seit April 2021 in Form der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Das Thema Nachhaltigkeit soll dadurch immer mehr in den Jahresabschlüssen und Lageberichten des Mittelstandes an Bedeutung gewinnen. Ziel ist es, ein nachhaltigeres und verantwortungsbewussteres Handeln der Unternehmen zur unterstützen und zu fördern.

Für welche Unternehmen gelten die Berichtsvorschriften?
Sie sollen nicht mehr nur für große kapitalorientierte Unternehmen gelten, sondern auch für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Größenmerkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
  • Jahreserlöse von 40 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl von mehr als 250 Arbeitnehmer

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

  • Ab 2023 für große Unternehmen (unabhängig davon, ob sie am Kapitalmarkt aktiv sind)
  • Ab 2026 für börsenorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen

Zu einer sorgfältigen Vorbereitung zählen die Durchführung einer Bestandsaufnahme, die Identifikation von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, die Optimierung von Prozesse sowie die Orientierung an bestehenden Benchmarks.

Nähere Informationen siehe Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung PDF.

Standorte: Iserlohn | HagenAttendorn | Witten | Siegen