RECHT | 20. Dezember 2022

Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag verabschiedet

Gewährleistung des Schutzes von Whistleblowern

Am 16.12.2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, hinweisgebende Personen (sogenannte Whistleblower) besser zu schützen. Das Gesetz soll drei Monate nach der Verkündigung in Kraft treten.

Wer ist hiervon betroffen?

  • privatrechtliche Arbeitgeber ab einer Beschäftigtenzahl von 50 Beschäftigten
  • Unternehmen aus speziellen Branchen, z.B. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten

Änderungen zur vorherigen Gesetzesentwurfsfassung

  • Bereitstellungspflicht einer anonymen Kommunikation mit dem Hinweisgeber durch interne und externe Meldekanäle
  • Informationspflicht über die Nutzungsmöglichkeiten der Meldestellen und Schaffung von Anreizen zur Nutzung der internen Meldekanäle
  • Änderung der Aufbewahrungsfrist auf 3 Jahre
  • Erweiterung der Schadenersatzansprüche um Schäden, die keine Vermögensschäden sind (z. B. Mobbing oder Stalking)
  • Ergänzung von Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten melden

Nähere Informationen siehe Hinweisgeberschutzgesetz PDF.

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