STEUERNEWS | 13. SEPTEMBER 2021

KöMoG VERABSCHIEDET

Einführung eines Optionsmodells

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt.
Somit kann das Gesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Erklärtes Ziel des KöMoG ist die weitgehende Beseitigung der steuerlichen Nachteile bzw. Komplexität der Personengesellschaftsbesteuerung.

Kernaussagen:

  • Das Optionsmodell gemäß KöMoG eröffnet neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unter Beibehaltung des gegenwärtigen zivilrechtlichen Status.
  • Im Vergleich zur sog. Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG ist das neue Optionsmodell in der laufenden Besteuerungsphase weniger komplex,
    allerdings aufgrund zwingend einheitlicher Anwendung für alle Gesellschafter auch weniger flexibel in seiner Anwendung.
  • Sowohl bei Ausübung der Option als auch bei etwaiger Rück-Options sind diverse steuerliche Fallstricke zu beachten,
    welche die Praxistauglichkeit im Einzelfall beschränken oder möglicherweise sogar ausschließen können.

Nähere Informationen siehe KöMoG PDF.

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