SteuerNews | 31. Mai 2022

ERWEITERTE GRUNDSTÜCKSKÜRZUNG (FoStoG)

Entschärfung der Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Der Entwurf zu den Ergänzungen durch das Fondstandortgesetz (FoStoG) wurde am 23.03.2022 veröffentlicht. Die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung können Unternehmen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags beantragen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz nutzen und verwalten. Liegen diese Voraussetzungen vor, unterliegen die Gewinne aus der Nutzung und Verwaltung des Grundbesitzes nicht der Gewerbesteuer.

Nähere Informationen siehe erweiterte Grundstueckskuerzung PDF.

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