RECHT | 28. Februar 2023

Bundesarbeitsgerichtsurteil zu Equal Pay

Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen im Streit um gleiche Bezahlung

Mit seinem Urteil vom 16.02.2023, Aktenzeichen 8 AZR 450/21, hat das BAG entschieden, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern, bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, nicht mit deren Verhandlungsgeschick begründen dürfen. Das niedrigere Grundgehalt beweist die Vermutung nach § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Nur objektive, geschlechtsneutrale Gründe wie Qualifikation oder Berufserfahrung können bei gleicher Tätigkeit eine unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bundesgerichtsurteil PDF.

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