SteuerNews | 23. Mai 2022

Besteuerung von Kryptowährungen

Der Verkauf von Kryptowährungen zählt als privates Veräußerungsgeschäft
Nach derzeitiger Auffassung wird auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen die Einkommensteuer nach § 23 EstG erhoben. Die Gewinne sind nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zuzuordnen.

Kauf und Verkauf

  • Liegt zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr, ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig
  • Es besteht eine Freigrenze von € 600,–

Tausch gegen andere Kryptowährungen

  • Auch der durch einen Tausch erzielte Gewinn ist nach § 23 EStG steuerpflichtig
  • Die Steuerschuld entsteht mit der Vollziehung des Tausches

Abgrenzung zur Gewerblichkeit

  • Wenn die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird, werden Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt

Im Rahmen der Steuererklärung ist eine detaillierte Transaktionshistorie einzureichen, in der sämtliche An- und Verkäufe chronologisch dargestellt werden.

Nähere Informationen siehe Besteuerung Kryptowaehrungen PDF.

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