STEUERN | 15. Juli 2024
Neue Zustellfiktion aufgrund des Postrechtsmodernisierungsgesetzes
Im Zuge des verabschiedeten Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) verlängert der Gesetzgeber ab dem 01.01.2025 die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen von drei auf vier Tage. Die Vermutungsregelungen des § 122 AO für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, wie z.B. Steuerbescheide, werden analog hierzu an die verlängerten Laufzeitvorgaben angepasst.
Alle Details zu diesem Thema finden Sie in Neue_Zustellfiktion_PostModG PDF.