STEUERNEWS | 15. März 2023

Neue BFH-Rechtsprechung zum
„jungen Verwaltungsvermögen“

Entstehung von „jungem Verwaltungsvermögen“ und „jungen Finanzmitteln“ bei Umwandlungsvorgängen

Die Finanzverwaltung hat mit dem Ländererlass vom 13.10.2022 (§ 13b ErbStG) ausführlich zur Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln bei Vermögensumschichtungen Stellung genommen. Die neue BFH-Rechtsprechung bringt nun Klarheit in ein seit Jahren strittig diskutiertes Thema. Durch Vermögensumschichtungen kann sich die Verwaltungsvermögenseigenschaft eines Wirtschaftsgutes ändern. Junges Verwaltungsvermögen liegt dabei grundsätzlich vor, wenn das Wirtschaftsgut dem Betrieb im Zeitpunkt der Steuerentstehung weniger als zwei Jahre zuzurechnen war.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Verwaltungsvermoegen PDF.

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